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Mühle Colbitz VonMühle Colbitz

Land verbessert den Flächenerwerb für den Gewässerschutz

Kiel/Rendsburg. Landesregierung setzt sich verstärkt für den Gewässerrandschutz ein: Umwelt- und Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat heute (25. Januar) zusammen mit Herrn Hans-Heinrich Gloy Verbandsvorsteher des Landesverbands der Wasser- und Bodenverbände (LWBV) und Mathias Rohde, Geschäftsführer vom LWVB eine Vereinbarung, die den Erwerb von Flächen im Uferbereich von Fließgewässern und Seen in Schleswig-Holstein vereinfacht, in Kiel unterschrieben. „Es werden dringend mehr dauerhafte Gewässerrandstreifen benötigt, um der Tier- und Pflanzenwelt an Fließgewässern und Seen zu verbessern und dem Gewässer selbst mehr Raum für Entwicklung zu geben“, sagte Albrecht.

Um ein ganzheitliches Konzept umzusetzen, müssen allerdings ausreichend Grundstücke an Gewässern zur Verfügung stehen. Nur durch gezielten Flächenerwerb und Entschädigungszahlungen können dort dann uneingeschränkt Maßnahmen umgesetzt werden. Das MELUND stellt hierfür im neuen ,Vertrag zur Überarbeitung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Flächenerwerb zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch Wasser- und Bodenverbände und kommunale Träger‘ 1 Millionen Euro pro Jahr bereit. Die Abwicklung erfolgt über den Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein.

„Dieses Maßnahmenbündel ist für Landeigentümer attraktiv, jetzt können auf unkomplizierte Weise Flächen über Entschädigung oder Kauf zu Gunsten der Wasser- und Bodenverbände für den Gewässerschutz zur Verfügung gestellt werden. Die Verbände leisten damit einmal mehr einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein“ sagt Hans-Heinrich Gloy, der Verbandsvorsteher der Wasser- Bodenverbände Schleswig-Holsteins.

Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände hat sich bereit erklärt, die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel zu verwalten und zusammen mit dem Bauernverband Schleswig-Holstein bei seinen Mitgliedsverbänden für die freiwillige Bereitstellung von dauerhaften Gewässerrandstreifen zu werben. Dadurch werden die Verwaltungswege vereinfacht. In Schleswig-Holstein werden die mindestens 10 Meter breiten Gewässerrandstreifen freiwillig im Rahmen der seit 2012 bestehenden Allianz für den Gewässerschutz zur Verfügung gestellt. Bis 2017 ist es gelungen, an der Hälfte der Ufer der ökologisch wertvollen Fließgewässer und Seen in Schleswig-Holstein dauerhafte Randstreifen einzurichten. 2018 wurde das Verfahren angepasst und verbessert. Das Gebiet, in dem eine Förderung für Gewässerrandstreifen möglich ist, wurde dabei deutlich vergrößert, denn die bisherigen Gebiete, in denen Randstreifen gefördert werden können, werden durch den neuen Vertrag um die Einzugsgebiete der wertvollen Fließgewässer und Seen erweitert.

Hintergrund:
Mit Stand Januar 2019 befinden sich an 50,3 Prozent der Ufer der Vorranggewässer dauerhafte Gewässerrandstreifen; zusätzlich bestehen an 1,5 Prozent der Ufer Optionen für die kurzfristige Einrichtung von dauerhaften Gewässerrandstreifen (34 km). Mit insgesamt 1.191,9 km beziehungsweise 51,7 Prozent Randstreifen an den Ufern von Vorrangfließgewässern wurde das Ziel aus der vergangenen Legislaturperiode erreicht, an der Hälfte der Ufer der Vorranggewässer dauerhafte Gewässerrandstreifen einzurichten.
In 2018 wurden nach dem aktuellen Stand von der Abteilung Wasserwirtschaft Flächen im Wert von etwa 789.000,- Euro erworben oder entschädigt; es wurden mindestens 15 km neue Gewässerrandstreifen durch die Wasser- und Bodenverbände angelegt.

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